Deutsch
Vario.POWER Photovoltaik

EEG

Ihre Chancen und Vorteile durch das EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) 

 

  • Umweltfreundlicher Strom aus Photovoltaikanlagen wird in Deutschland durch das EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) gefördert.Umweltfreundlicher Strom aus Photovoltaikanlagen wird in Deutschland durch das EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) gefördert.
  • Die Einspeisevergütung für Solarstrom ist 20 Jahre lang fest, zuzüglich des Jahres der Inbetriebnahme (anteilig).
    Wichtig für den Anspruch auf den jeweilig gültigen Einspeisetarif ist der Zeitpunkt der Inbetriebnahme Ihrer Photovoltaikanlage.Die Einspeisevergütung für Solarstrom ist 20 Jahre lang fest, zuzüglich des Jahres der Inbetriebnahme (anteilig). Wichtig für den Anspruch auf den jeweilig gültigen Einspeisetarif ist der Zeitpunkt der Inbetriebnahme Ihrer Photovoltaikanlage.
  • Der Eigenverbrauch Ihres selbst produzierten Photovoltaik-Stroms wird durch einen Zuschlag zur Einspeisevergütung zusätzlich belohnt.
  • Gefördert werden Photovoltaikanlagen auf Dächern von Gebäuden und auf Freiflächen.
  • Als Freiflächen gelten auch vorbelastete Flächen wie Industrie- und Gewerbegebiete (Konversionsflächen), Seitenflächen von Autobahnen und Schienenwege. Nicht förderungsfähig sind landwirtschaftliche und ökologisch sensible Flächen.

 

 

Die Vergütung bei Netzeinspeisung ab 1.1.2012-30.6.2012

Anlagen bis 30 kWp: 24,43 (ct/kWh)
Anlagen ab 30 kWp: 23,23 (ct/kWh)
Anlagen ab 100 kWp: 21,98 (ct/kWh)
Anlagen ab 1.000 kWp: 18,33 (ct/kWh)

Hier finden Sie unseren Info-Block zum EEG 2012 und weitere Infos zum Vorhaben der Regierung.

 

Entwicklung der Vergütung für Strom aus solarer Strahlungsenergie
Die veränderten EEG-Vergütungssätze von PV-Anlagen im Überblick.

 

Anlagen an oder auf Gebäuden (Dach, Fassade) bei Netzeinspeisung

Jahr der Inbetriebnahme bis 30 kWp(Ct/kWh) ab 30 kWp(Ct/kWh) ab 100 kWp(Ct/kWh) ab 1.000 kWp(Ct/kWh)
Ab 1.1.2010 39,14 37,23 35,23 29,37
Einmalabsenkung
zum 1.7.2010
13 % 13 % 13 % 13 %
Ab 1.7.2010 34,05 % 32,39 % 30,65 % 25,55 %
Einmalabsenkung
zum 1.10.2010 (in Bezug auf 1.7.2010)
3 % 3 % 3 % 3 %
Ab 1.10.2010 33,03 31,42 29,73 24,79
Ab 1.1.2011 28,74 27,33 25,86 21,56
Ab 1.1.2012 *** 24,43 23,23 21,98 18,33

 

Anlagen an oder auf Gebäuden (Dach, Fassade) beim Eigenverbrauch (begrenzt auf PV-Anlagen bis 500 kWp)


Jahr der Inbetriebnahme bis 30 kWp(Ct/kWh) ab 30 kWp(Ct/kWh) ab 100 kWp(Ct/kWh)
Ab 1.1.2010 22,76 bislang keine Vergütung
Ab 1.7.2010 Direktverbrauchsanteil > 30 % 22,05 % 20,39 % 18,65 %
Direktverbrauchsanteil < 30 % 17,67 % 16,01 % 14,27 %
Ab 1.10.2010 Direktverbrauchsanteil > 30 % 21,03 % 19,42 % 17,73 %
Direktverbrauchsanteil < 30 % 16,65 % 15,04 % 13,35 %
Ab 1.1.2011 Direktverbrauchsanteil > 30 % 16,74 % 15,33 % 13,86 %
Direktverbrauchsanteil < 30 % 12,36 % 10,95 % 9,48 %
Ab 1.1.2012 *** Direktverbrauchsanteil > 30 % 12,43 % 11,23 % 9,98 %
Direktverbrauchsanteil < 30 % 8,05 % 6,85 % 5,60 %

 

Freiflächenanlagen

Jahr der Inbetriebnahme Gewerbegebiete,auf baulichen Anlagen, an Verkehrswegen (Ct/kWh) Konversionsflächen,versiegelte Flächen (Ct/kWh) Ackerflächen(Ct/kWh)
Ab 1.1.2010 28,43 28,43 28,43
Einmalabsenkung zum 1.7.2010 12 % 8 % nicht mehr vergütungsfähig
Ab 1.7.2010 25,02 26,15 nicht mehr vergütungsfähig
Ab 1.7.2010 25,02 26,15 nicht mehr vergütungsfähig
Einmalabsenkung zum 1.10.2010 3 % 3 % nicht mehr vergütungsfähig
Ab 1.10.2010 24,26 25,37 nicht mehr vergütungsfähig
Ab 1.1.2011 21,11 22,07 nicht mehr vergütungsfähig
Ab 1.1.2012 *** 17,94 18,76 nicht mehr vergütungsfähig

***) siehe auch Veröffentlichung der Bundesnetzagentur vom 28.10.2011 zu “Degressions- und Vergütungssätze ab Januar 2012″

 

 

Niederspannungsrichtlinie und EEG ab 2012

 

Um im Falle einer Überfrequenz die Stabilität im europäischen Verbundnetz zu sichern, müssen zukünftig auch die vorwiegend an das Niederspannungsnetz angeschlossenen PV-Anlagen während des normalen Netzbetriebes ihren Beitrag zur Spannungshaltung leisten. Das regelt seit dem 01.07.2011 die neue Niederspannungsrichtlinie VDE-AR-N 4105. In einer Übergangsphase bis zum 31.12.2011 dürfen auch noch Wechselrichter gemäß der bisherigen VDEW-Richtlinie installiert werden. Diese Regelung hat grundsätzlich keine Auswirkungen auf den zu erwartenden Ertrag einer PV-Anlage.

 

In der überarbeiteten EEG-Novelle 2012 wurden neben weiteren gesetzlichen Änderungen auch einige technische Vorschriften zum Einspeisemanagement beschlossen. Diese sind ab 01.01.2012 gültig und müssen zusätzlich zur VDE-Richtlinie beachtet werden.

 

 

Die neue Niederspannungsrichtlinie im Überblick


Nennleistung WR Anforderung VDE-AR-N 4105
3,68 kVA bis 13,8 kVA
  • Max. 4,6 kVA Schieflast pro Phase
  • Bereitstellung von Blindleistung
  • Verschiebungsfaktor maximal cos phi 0,95kapazitiv/induktiv
13,8 kVA bis 30 kVA
  • Bereitstellung von Blindleistung
  • Einsatz dreiphasiger WR oder kommunikative Kopplung dreier einphasiger Geräte für die Leistung, die 4,6 kVA pro Phase übersteigt
  • Verschiebungsfaktor maximal cos phi 0,90kapazitiv/induktiv
30 kVA bis 100 kVA
  • Bereitstellung von Blindleistung
  • Externer zentraler NA-Schutz in einfehlersicherer Ausführung
  • Einsatz dreiphasiger WR oder kommunikative Kopplung dreier einphasiger Geräte für die Leistung, die 4,6 kVA pro Phase übersteigt
  • Keine jederzeit zugängliche Schaltstelle mehr vorgeschrieben
  • Verschiebungsfaktor maximal cos phi 0,90kapazitiv/induktiv
größer 100 kVA
  • Bereitstellung von Blindleistung
  • Externer zentraler NA-Schutz in einfehlersicherer Ausführung
  • Einsatz dreiphasiger WR oder kommunikative Kopplung dreier einphasiger Geräte für die Leistung, die 4,6 kVA pro Phase übersteigt
  • Keine jederzeit zugängliche Schaltstelle mehr vorgeschrieben
  • Möglichkeit zur ferngesteuerten Leistungsbegrenzung durch den Netzbetreiber
  • Verschiebungsfaktor maximal cos phi 0,90kapazitiv/induktiv

 

Zusätzlich zur VDE-Richtlinie müssen die gesetzlichen Anforderungen der EEG-Novelle ab dem 01.01.2012 berücksichtigt werden.

DIE EEG-NOVELLE 2012 IM ÜBERBLICK

Einspeisemanagement lt. EEG-Novelle 2012

Anlagenleistung

< 30 kWp
  • Fernabregelbarkeit oder Wirkleistungsreduzierung auf 70% der installierten Leistung am Netzeinspeisepunkt
30 bis 100 kWp
  • Fernabregelbarkeit (Übergangsfrist zur Nachrüstung von Altanlagen die ab dem 1.1.2009 errichtet wurden bis 31.12.2013)
> 100 kWp
  • Fernabregelbarkeit (Übergangsfrist zur Nachrüstung von Altanlagen bis 30.6.2012)
  • Vorhalten einer Einrichtung zum Abruf der Ist-Einspeisung (Übergangsfrist zur Nachrüstung von Altanlagen bis 30.6.2012)

Auswirkungen der neuen Vorschriften

Niederspannungsrichtlinie:

  • Alle WR müssen den Anforderungen entsprechen
  • Keine Nachrüstung

Einspeisemanagement lt. EEG-Novelle 2012

  • Alle Anlagen: Gerät zur Datenkommunikation notwendig, das die Signale eines Rundsteuerempfängers verarbeiten kann.

Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien

Das erneuerbare Energien Gesetz regelt die Vergütung von regenerativem Strom. Mit der Novelle 2009 traten am 1. Januar diverse Änderungen in Kraft. Der europäische Vergleich der Fördermodelle zeigt: Das deutsche Mindestpreissystem ist wirtschaftlich und effizient und ist die entscheidende Grundlage für einen neuen Industriezweig.

 

Aktuelle Informationen erhalten Sie auf folgenden Webseiten:

 

Downloads

 

Vario green energy Concept GmbH

Siemensstraße 1

71088 Holzgerlingen

 

Telefon: 0049 7031 68490-30
Telefax: 0049 7031 68490-40


Vario green energy Parks GmbH

Guerickestr. 25

80805 München

 

Telefon: 0049 89 3074896-0
Telefax: 0049 89 3074896-20


Vario green energy Service GmbH

Autenbachstraße 11

71711 Steinheim

 

Telefon: 0049 7144 339628-0
Telefax: 0049 7144 339628-1


Dach zu vermieten?